Neue Regulierung der ESMA

Als professioneller Kunde können Sie einige der bestehenden regulatorischen Schutzmassnahmen für Privatkunden verlieren, einschliesslich der nachfolgenden Punkten.

  • Offenlegung: Ihnen werden möglicherweise die zusätzlichen Informationen, die Privatanlegern bekannt gegeben werden müssen (z.B. Kosten, Gebühren und Risikowarnungen) nicht mitgeteilt.
  • Eignung: Wir können davon ausgehen, dass Sie ausreichend Erfahrung und genügend Kenntnisse besitzen, um selbst zu beurteilen, ob ein Produkt oder eine Leistung für Sie geeignet ist.
  • Auftragsausführung: Wir müssen das bestmögliche Ergebnis erzielen, wenn wir einen Auftrag für einen Kunden ausführen. Für Privatkunden bezieht sich diese Pflicht auf die Gesamtkosten, während wir bei professionellen Kunden andere Faktoren vorrangig berücksichtigen können.

Wenn die Massnahmen der ESMA in Kraft treten, kommen Sie als professioneller Kunde zwar nicht mehr in den Genuss des Schutzes vor negativen Kontosalden, doch behandeln wir Ihr Geld weiterhin als Kundengeld. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen, haben Sie als Konsument weiterhin Zugang zum Financial Ombudsman Service (FOS) und dem britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) für den unwahrscheinlichen Fall unseres Kreditausfalls.