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Informationen, wie wir Ihr Geld aufbewahren

Von der FCA zugelassenes Unternehmen

Swissquote Ltd (Swissquote) ist von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen und wird von ihr überwacht. Die FCA weist strikte Regeln (FCA-Regeln) über unsere Aufbewahrung Ihres Geldes und Ihrer Vermögenswerte auf und verlangt, dass wir diese von unseren eigenen Geldern und Vermögenswerten trennen. Die FCA-Regeln beinhalten auch strikte Vorschriften zu notwendigen Aufzeichnungen, Abstimmungen, der Ausstellung von Auszügen und der Jahresberichte von Wirtschaftsprüfern.

 

Wie wir Gelder unserer Kunden aufbewahren

Ihr Geld wird in einem Trading-Konto innerhalb eines getrennt geführten Kontos von Swissquote bei einer oder mehreren durch uns genehmigten Banken gehalten. Entsprechend den FCA-Regeln wird Ihr Geld getrennt von unseren eigenen Mitteln gehalten. Vorbehältlich anderer Vereinbarungen wird Ihr Geld mit dem Geld anderer Kunden in einem allgemeinen Kundensammelkonto gepoolt. Im unwahrscheinlichen Fall unserer Insolvenz könnten Kundengelder nicht zum Ausgleich unserer Verbindlichkeiten verwendet werden, und Ihr Anteil an den getrennt aufbewahrten Geldern würde abzüglich anwendbarer Kosten eines etwaigen Insolvenzverwalters an Sie zurückgesandt werden.

Wir zahlen Ihnen keine Zinsen auf Ihre bei uns befindlichen Gelder.

Falls Sie jedoch ein professioneller Kunde oder eine geeignete Gegenpartei sind, werden Ihre Gelder und Vermögenswerte an uns übertragen und durch uns gehalten, um Ihre gegenwärtigen, zukünftigen, tatsächlichen, möglichen oder voraussichtlichen Verpflichtungen uns gegenüber abzusichern oder auf sonstige Weise zu decken (Sicherheitsvereinbarung in Form der Vollrechtsübertragung), und gelten nicht als Kundengelder oder Kundenvermögenswerte nach den FCA-Regeln. Falls Sie ein professioneller Kunde oder eine geeignete Gegenpartei sind, erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit den Bedingungen einer Sicherheitsvereinbarung in Form der Vollrechtsübertragung.

 

Anlegerentschädigung

Wir sind durch den Financial Services Compensation Scheme (FSCS) abgedeckt. Falls wir unseren Verbindlichkeiten aus dem Anlagegeschäft nicht nachkommen können (oder falls im Falle unserer Insolvenz Fehlbeträge bestehen) und Sie einen gültigen Antrag einreichen, haben Sie möglicherweise hinsichtlich von uns arrangierter Anlagen einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem FSCS. Dies hängt von der Art des Geschäfts und den Umständen des Antrags ab. Die meisten Arten von Anlagegeschäften sind für die ersten GBP 85.000 pro Person zu 100% gedeckt. Weitere Informationen sind von uns oder vom Financial Services Compensation Scheme, PO Box 300, Mitcheldean GL17 1DY, Vereinigtes Königreich, oder auf deren Website unter www.fscs.org.uk erhältlich. Dieser Scheme ist für professionelle Kunde in der Regel nicht verfügbar.

 

Bankvereinbarungen

Die FCA-Regeln schreiben vor, dass wir umfassende Due Diligences der Banken durchführen, bei denen wir Kundengelder aufbewahren, und diese Banken auch regelmässig überprüfen.

Falls der unwahrscheinliche Fall auftritt, dass eine Bank, die Ihre Gelder aufbewahrt, insolvent wird, würden Sie ein nicht bevorrechtigter Gläubiger der Bank werden, wobei wir für deren Insolvenz, den damit zusammenhängenden Handlungen oder dem Unterlassen dieser Bank nicht haftbar wären. Entstehende Verluste müssten Sie zusammen mit anderen Kunden tragen, die ebenfalls Gelder bei der insolventen Bank aufwiesen. Falls sich eine solche Bank im Vereinigten Königreich befindet, könnten die entstehenden Verluste von Kundengeldern durch das FSCS Scheme bis zu einer Grenze von GBP 85.000 pro Person und in Bezug auf Vermögenswerte von Kunden bis zu einer Grenze von GBP 50.000 pro Person gedeckt sein. Die durch FSCS gedeckten Beträge werden pro Person und pro Institut berechnet, wobei andere Salden berücksichtigt werden, die Sie bei der Bank aufweisen (d.h. falls Sie bei einer bestimmten insolventen Bank Gelder über Ihr Konto bei uns aufweisen, dort aber auch Ihr eigenes direktes Konto unterhalten, ist dies insgesamt nur bis zu einem Betrag von GBP 85.000 gedeckt). Es ist aber auch möglich, dass wir Ihre Gelder bei Banken ausserhalb des Vereinigten Königreichs aufbewahren. Die rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regeln solcher Banken unterscheiden sich von denen des Vereinigten Königreichs, sodass Ihr Geld im Falle deren Insolvenz oder anderer entsprechender Ausfälle anders als im Vereinigten Königreich behandelt wird (das britische FSCS Scheme würde beispielsweise keine Anwendung finden, wenn es auch möglicherweise eine lokal geltende Entsprechung geben könnte).

Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an info@swissquote.eu